Angenommen Anträge

Ver­kehrs­ein­schrän­kung Brau­en­kam­per Str./ Burggrafendamm

Zusammenfassung

Die Stadt Del­men­horst möge prü­fen, ob die Ver­kehrs­si­tua­ti­on im Bereich Brau­en­kam­per Str. / Burg­gra­fen­damm an der Gemein­de­gren­ze entweder 

durch die Ein­rich­tung einer Fahr­rad­s­stra­ße ( nach Modell Del­mod­str.) von der Gemein­de­gren­ze über die Auto­bahn­brü­cke bis zum Moor­weg (sowohl im Ver­lauf Brau­en­kam­per Str. wie auch Burg­gra­fen­damm) oder ersatzweise
die Ein­rich­tung einer Beschrän­kung der zul. Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30km/h und ent­spre­chen­der Kontrollen

ent­schärft wer­den kann.

Antrag der Grup­pe DL² 

Die Stadt Del­men­horst möge prü­fen, ob die Ver­kehrs­si­tua­ti­on im Bereich Brau­en­kam­per Str. / Burg­gra­fen­damm an der Gemein­de­gren­ze entweder

  1. durch die Ein­rich­tung einer Fahr­rad­s­stra­ße ( nach Modell Del­mod­str.) von der Gemein­de­gren­ze über die Auto­bahn­brü­cke bis zum Moor­weg (sowohl im Ver­lauf Brau­en­kam­per Str. wie auch Burg­gra­fen­damm) oder ersatzweise
  2. die Ein­rich­tung einer Beschrän­kung der zul. Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30km/h und ent­spre­chen­der Kontrollen

ent­schärft wer­den kann.

Begrün­dung

Der Bereich ist der­zeit auf 50km/h beschränkt. Es exis­tiert kein Rad-/ Fuß­weg. Der Abschnitt wird in nicht uner­heb­li­chem Maß von Pend­lern aus Rich­tung Gan­der­ke­see genutzt. Der dich­te Bewuchs und die zahl­rei­chen Kur­ven machen den Bereich nur schwer ein­seh­bar — sie­he Fotos. 

Fährt man mit dem Rad ord­nungs­ge­mäß am rech­ten Fahr­bahn­rand und wird über­holt, darf in der Situa­ti­on kein Gegen­ver­kehr hin­ter einer Kur­ve auf­tau­chen. Noch extre­mer wäre es, wenn die glei­che Situa­ti­on zur glei­chen Zeit in Gegen­rich­tung auf­tritt. Eine wei­te­re Gefah­ren­quel­le ist die Zuwe­gung der Depo­nie am Burg­gra­fen­damm. Dort stau­en sich die Anfah­ren­den durch­aus schon mal auf der Stra­ße. Ris­kan­te Über­hol­ma­nö­ver sind dann an der Tagesordnung. 

Im All­ris ein­ge­stellt am 05.09.2023

23/54/014/BV‑A

Im Pla­nungs­aus­schuss am 12.12.2023 unge­än­dert beschlossen 

Die Ver­wal­tung hält die Über­prü­fung der recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die zwei bean­trag­ten Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen für sinn­voll und wird die Ergeb­nis­se dem Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Ver­kehr mitteilen. 

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