Zuschuss bei privater Unterbringung Geflüchteter
Zusammenfassung
Wir beantragen den Personen, die in ihren Wohnungen oder in ihrem Haus Geflüchteten aus den aktuellen Kriegs- und Krisengebieten privat Unterkunft gewähren, einen pauschalen Zuschuss von 100,00 Euro / Monat bei Unterbringung von bis zu 4 Personen und 250,00 Euro / Monat bei der Unterbringung von mehr als 4 Personen für die, durch die Unterbringung gestiegenen Strom‑, Wasser und Heizkosten zu gewähren.