Seit einigen Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, und auch Delmenhorst bemüht sich sehr um die Deckung der Nachfrage, indem die Stadt jedes Jahr eine neue KiTa bauen wird. Gleichzeitig ist klar, dass selbst das den tatsächlichen Bedarf nicht decken wird. Außerdem birgt der Fachkräftemangel weitere Hürden für die Bereitstellung der Plätze. Der Entwurf zur Änderung des niedersächsischen KiTa-Gesetzes liegt vor und wirft einige Fragen auf.
Beispielsweise die Erhöhung der Fortbildungstage für Mitarbeitende: Nach §13 II soll es künftig je drei fachliche Fortbildungstage geben. Dafür wird Vertretungspersonal benötigt. Im Gesetzentwurf ist nun keine dritte Fachkraft pro Gruppe geplant, das war ja ursprünglich in der Diskussion. Nun stellt sich die Frage, wie die Vertretung erfolgen soll für die Fortbildungstage.
Berücksichtigt man Urlaubs- und Krankheitstage, sind die meisten KiTas faktisch unterbesetzt. Es wäre daher für die KiTa-Betreiber sinnvoll und hilfreich, wenn dazu eine verbindliche Lösung mit einer fundierten Berechnung im Kitagesetz festgeschrieben würde.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Fachberatung. In §13 des Entwurfs steht, dass der Träger dafür Sorge zu tragen hat, dass die Mitarbeitenden eine fachliche Beratung bekommen. Dies ist von großer Relevanz, da die Problemlage in den Kitas immer gravierender wird und die Mitarbeiter unter einem starken Druck stehen. Die fachliche Beratung ist da ein Instrument, dem Burnout vorzubeugen. Daher ist es wichtig, dass die Menge der fachlichen Beratung für die Kitas klar definiert wird und die Personalstärke entsprechend (Mehrstunden) erweitert werden muss.
Für die Träger braucht es die Sicherheit der Refinanzierbarkeit. Dies ergibt sich nicht explizit aus dem Gesetzesentwurf. Ebenso wenig ist definiert, ob diese Fachberatungskraft für einen Träger zusätzlich eingestellt wird und mit welcher tariflichen Vergütung. Die Fragestellungen reichen auch in die Bereiche der Hortbetreuung und der Kindertagespflege.
Unsere Anfrage bezieht sich im Wesentlichen auf die vier folgenden Punkte:
1. Festschreibung der dritten Fachkraft pro Gruppe
2. Festschreibung der Fachberatungskräfte (Vergütung, zusätzliche Stelle)
3. Festschreibung der Refinanzierung für zusätzliches Personal –Fachberatung –Fortbildung – Urlaub –Krankheit
4. Einführung von besseren Ausbildungskonditionen im Einklang mit dem neuen Kitagesetz.
Zusätzlich möchten wir erfahren,
- ob die Verwaltung bereits tätig geworden ist, um die Fragestellungen zu klären? Ob bereits Kontakt nach Hannover besteht zu diesem Zweck?
- ob die Stadt die eventuelle Umsetzung des neuen KitaG schon vorbereitet.
Wir wünschen uns, dass die Stadt dazu für die KiTa Betreiber eine klare Haltung bezieht und gegenüber den Trägern kommuniziert.
Unsere Nachfragen / Anregungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine eventuelle kommunale Beteiligung an den zusätzlichen Kosten ggfs. Auswirkungen auf unseren städtischen Haushalt haben wird.
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.