Anträge

Auf­he­bung der Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren für 2023

Zusammenfassung

Die Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren­sat­zung für die Außen­be­wirt­schaf­tung und den Ein­zel­han­del wird im Jahr 2023 ausgesetzt.

Delmenhorst Fußgängerzone mit Markt
Delmenhorst Fußgängerzone mit Markt CC-BY-SA Attribution: User: Hombre at wikivoyage shared

Antrag der Grup­pe DL/P/DL

Die Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren­sat­zung für die Außen­be­wirt­schaf­tung und den Ein­zel­han­del wird im Jahr 2023 ausgesetzt.

Sachverhalt/Begründung:

Die Ent­las­tung der ört­li­chen Gewer­be­trei­ben­den durch die Aus­set­zung der Sondernutzungs­gebührensatzung soll auch im Jahr 2023 fort­ge­setzt werden.

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