EILANTRAG: Teilnahme an Sitzungen des Rates, des VA und der Ausschüsse per Videokonferenztechnik — nach §182 Abs.2 Nr. 3 NKomVG
Zusammenfassung
Wir beantragen unter entsprechender Anwendung des §182 Abs.2 Nr. 3 NKomVG, allen Ratsmitgliedern die Teilnahme an Ratssitzungen, Sitzungen des VA und der Ausschüsse per Videokonferenztechnik zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist der neugeschaffene §182 NKomVG, gültig seit 18.07.2020 zusammen mit der anhaltenden […]
Wir beantragen unter entsprechender Anwendung des §182 Abs.2 Nr. 3 NKomVG, allen Ratsmitgliedern die Teilnahme an Ratssitzungen, Sitzungen des VA und der Ausschüsse per Videokonferenztechnik zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist der neugeschaffene §182 NKomVG, gültig seit 18.07.2020 zusammen mit der anhaltenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite gem. §182 Abs.1 NKomVG.