Pressemitteilung

Pres­se­mit­tei­lung: Sen­kung der Umsatz­steu­er für die Gastronomie

Zusammenfassung

Die Del­men­hors­ter Lis­te begrüßt die Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums, den ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz für Gas­tro­no­mie­leis­tun­gen bis Ende 2022 zu verlängern.

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Die Del­men­hors­ter Lis­te begrüßt die Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums, den ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz für Gas­tro­no­mie­leis­tun­gen bis Ende 2022 zu ver­län­gern. Die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de und Steu­er­recht­le­rin  Bet­ti­na Oes­ter­mann befür­wor­tet dies ins­be­son­de­re im Hin­blick dar­auf, dass die Gas­tro­no­men erst jetzt hier in Del­men­horst auf­grund der sin­ken­den Inzi­denz­zah­len wie­der öff­nen konn­ten. 
Es ist nicht nur, dass die Men­schen hier in del­men­horst end­lich wie­der eine Rück­kehr zur Nor­ma­li­tät erle­ben. Im Café früh­stü­cken, Essen­ge­hen und die Som­mer­wie­se genie­ßen, das tut uns allen gut. Das Gas­tro­no­mie-Gewer­be hat genau wie die Ver­an­stal­ter und Künst­ler aber im Beson­de­ren unter der Pan­de­mie gelit­ten. Wir konn­ten auf kom­mu­na­ler Ebe­ne mit unse­rem Coro­na­fonds lokal für Erleich­te­rung sor­gen. Die Besteue­rung der Umsät­ze der Gas­tro­nom zur ermä­ßi­gen, liegt und lag jedoch nicht in unse­rer Hand. Dass die Bun­des­re­gie­rung nun die Ermä­ßi­gung der Umsatz­steu­er ver­län­gert hat, begrü­ßen wird sehr. Immer­hin sind nun ledig­lich 7 vH statt 19 vH für Ver­zehr vor Ort zu bezahlen.

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