Anträge

Nut­zung von Strea­ming oder Video­kon­fe­renz­tech­nik nach der Pandemie

Zusammenfassung

Wir bean­tra­gen, die Nut­zung von Strea­ming- oder Video­kon­fe­renz­tech­nik für Rats- und Aus­schuss­sit­zun­gen sowie für Bür­ger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen auch nach Ende der pan­de­mie­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen beizubehalten. 

Antrag
Antrag

Wir bean­tra­gen, die Nut­zung von Strea­ming- oder Video­kon­fe­renz­tech­nik für Rats- und Aus­schuss­sit­zun­gen sowie für Bür­ger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen auch nach Ende der pan­de­mie­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen bei­zu­be­hal­ten. Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ist so eine Teil­nah­me auch außer­halb von Pan­de­mie­la­gen mög­lich, ohne per­sön­lich anwe­send sein zu müs­sen. Die Trans­pa­renz des Ver­wal­tungs­han­delns und die Trans­pa­renz der Arbeit des Stadt­rats und sei­ner Fach­aus­schüs­se ist dadurch gewähr­leis­tet.
Finanz­mit­tel für die Tech­nik und antei­li­ge Per­so­nal­kos­ten sind im Haus­halts­ent­wurf 2022 und in den Ent­wür­fen der Fol­ge­jah­re zu berücksichtigen.

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