Verwendung von Coronabußgeldern
Zusammenfassung
Wir beantragen zu prüfen, ob die Bußgelder, die im Zusammenhang mit Coronaverstößen eingenommen werden, dem städtischen Coronahilfsfonds zuzuführen sind, um die finanziellen Mittel des Fonds aufzustocken. So können die Hilfen weiterhin den Berechtigten zur Verfügung gestellt werden.
Prüfauftrag
Wir beantragen zu prüfen, ob die Bußgelder, die im Zusammenhang mit Coronaverstößen eingenommen werden, dem städtischen Coronahilfsfonds zuzuführen sind, um die finanziellen Mittel des Fonds aufzustocken. So können die Hilfen weiterhin den Berechtigten zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Die Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Pandemie eingenommen werden, sollten auch zweckgebunden für diejenigen eingesetzt werden, die als Folge der Pandemie die meisten Einbußen erleiden.
Die Coronabußgelder werden, auch auf unsere Anregung hin, dem Coronahilfsfonds der Stadt zugeschlagen.