Angenommen Anträge

Ver­wen­dung von Coronabußgeldern

Zusammenfassung

Wir bean­tra­gen zu prü­fen, ob die Buß­gel­der, die im Zusam­men­hang mit Coro­na­ver­stö­ßen ein­ge­nom­men wer­den, dem städ­ti­schen Coro­na­hilfs­fonds zuzu­füh­ren sind, um die finan­zi­el­len Mit­tel des Fonds auf­zu­sto­cken. So kön­nen die Hil­fen wei­ter­hin den Berech­tig­ten zur Ver­fü­gung gestellt werden. 

Antrag
Antrag

Prüf­auf­trag

Wir bean­tra­gen zu prü­fen, ob die Buß­gel­der, die im Zusam­men­hang mit Coro­na­ver­stö­ßen ein­ge­nom­men wer­den, dem städ­ti­schen Coro­na­hilfs­fonds zuzu­füh­ren sind, um die finan­zi­el­len Mit­tel des Fonds auf­zu­sto­cken. So kön­nen die Hil­fen wei­ter­hin den Berech­tig­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.  

Begrün­dung:

Die Buß­gel­der, die im Zusam­men­hang mit der Pan­de­mie ein­ge­nom­men wer­den, soll­ten auch zweck­ge­bun­den für die­je­ni­gen ein­ge­setzt wer­den, die als Fol­ge der Pan­de­mie die meis­ten Ein­bu­ßen erleiden.

Die Coro­na­buß­gel­der wer­den, auch auf unse­re Anre­gung hin, dem Coro­na­hilfs­fonds der Stadt zugeschlagen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.